Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PflBSchiedsVO · GV. NRW. 2019 S. 185
Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes
15 Normen · Ausgangsfassung vom 11.03.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Mitglieder
- § 2 Amtsperiode
- § 3 Abberufung und Niederlegung
- § 4 Amtsführung, Sitzungsteilnahme
- § 5 Einleitung des Schiedsverfahrens
- § 6 Einladung, Auskunftspflicht
- § 7 Verfahren
- § 8 Beschlussfähigkeit
- § 9 Entscheidungen der Schiedsstelle
- § 10 Verfahrensgebühr
- § 11 Entschädigung der Mitglieder
- § 12 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- § 13 Geschäftsordnung
- § 14 Kostenerhebung
- § 15 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
27.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Mai 2026 (GV. NRW. S. 328)
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Historischer Änderungsnachweis
13.02.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 20.01.2021
GV. NRW. S. 106
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).