Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PflBSchiedsVO · GV. NRW. 2019 S. 185

Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes

15 Normen · Ausgangsfassung vom 11.03.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Mitglieder
  3. § 2 Amtsperiode
  4. § 3 Abberufung und Niederlegung
  5. § 4 Amtsführung, Sitzungsteilnahme
  6. § 5 Einleitung des Schiedsverfahrens
  7. § 6 Einladung, Auskunftspflicht
  8. § 7 Verfahren
  9. § 8 Beschlussfähigkeit
  10. § 9 Entscheidungen der Schiedsstelle
  11. § 10 Verfahrensgebühr
  12. § 11 Entschädigung der Mitglieder
  13. § 12 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  14. § 13 Geschäftsordnung
  15. § 14 Kostenerhebung
  16. § 15 Inkrafttreten
  17. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    27.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Mai 2026 (GV. NRW. S. 328)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    13.02.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 20.01.2021

    GV. NRW. S. 106

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).