§ 12 Zeichnungen
Stand: 10.06.2019
Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 12 PatV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 03.12.2012 – 19 W (pat) 77/09
- BPatG, 16.12.2014 – 21 W (pat) 70/09Patentbeschwerdeverfahren – „Medizinisches Instrument“ – zur Patentfähigkeit – Einreichung von nicht publikationsfähigen Zeichnungen – gerügter Formmangel rechtfertigt keine Zurückweisung der Patentanmeldung - Zurückverweisung an das DPMAZitiert von 2
- BPatG, 20.12.2022 – 8 W (pat) 24/22(Patentbeschwerdesache – „Vorderradantrieb- Automatikgetriebe mit einer auswählbaren Freilaufkupplung“ - § 12 PatV Anlage 2 Ziffer 3- Zur Vorlage von der Erteilung ausschließenden formellen Mängeln)
- BPatG, 20.12.2022 – 8 W (pat) 25/22
- BPatG, 10.02.2022 – 11 W (pat) 34/19
- BPatG, 08.04.2015 – 11 W (pat) 6/13
Zuletzt entschieden
- BPatG, 20.11.2018 – 7 W (pat) 20/17Patentbeschwerdeverfahren – Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Gebühren des beigeordneten Vertreters II" – zur Erstattung von Auslagen und Gebühren für den im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreter – Auslagen für Zeichnungen – Verfahrensgebühren für die Vertretung im Verfahren über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und für das Verfahren auf Erstattung der Gebühren und Auslagen
- BPatG, 26.11.2013 – 12 W (pat) 17/12
- BPatG, 04.04.2012 – 10 W (pat) 35/08Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 PatV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.05.2004 Ausfertigung
§ 12 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2004 (BGBl. I 897)
BGBl. 2004 I S. 897
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.