Gesetze / PatKostG · BGBl I 2001, 3656
Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
15 Normen · ausgefertigt 13.12.2001 · 1.255 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.05.2022 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1Geltungsbereich, Verordnungsermächtigungen
- § 2Höhe der Gebühren
- § 3Fälligkeit der Gebühren
- § 4Kostenschuldner
- § 5Vorauszahlung, Vorschuss
- § 6Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung
- § 7Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag
- § 8Kostenansatz
- § 9Unrichtige Sachbehandlung
- § 10Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr
- § 11Erinnerung, Beschwerde
- § 12Verjährung, Verzinsung
- § 13Anwendung der bisherigen Gebührensätze
- § 14Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
- § 15(weggefallen)
- Anlage(zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.