§ 9 Unrichtige Sachbehandlung
Stand: 10.06.2019
Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 9 PatKostG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 01.07.2024 – 1 W (pat) 10/23
- BPatG, 20.09.2012 – 5 Ni 58/11 (EP)Patentnichtigkeitsklageverfahren – Gebühren-Rückzahlungsantrag – zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis - zur Bestimmung des Streitgegenstandes: Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Zweigliedrigkeit des Streitgegenstandsbegriffes – zu den prozessualen und inhaltlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsantrages bzw. der hilfsweise eingelegten Erinnerung gegen den Kostenansatz - zur Zuständigkeit des Nichtigkeitssenats – Besetzung des Nichtigkeitssenats
- BGH, 22.01.2008 – X ZB 4/07Zitiert von 4
- BPatG, 09.11.2022 – 1 W (pat) 12/22
- BPatG, 01.08.2022 – 1 W (pat) 19/22Zitiert von 1
- BPatG, 26.10.2006 – 10 W (pat) 45/05Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BPatG, 09.10.2023 – 35 W (pat) 9/23
- BPatG, 28.08.2023 – 1 W (pat) 12/22
- BPatG, 19.12.2022 – 1 W (pat) 12/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 PatKostG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.