§ 86
Stand: 14.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/86#abs-1 (1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 44, 47 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/86#abs-2 (2) Von der Ausübung des Amtes als Richter ist auch ausgeschlossen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/86#abs-3 (3) Über die Ablehnung eines Richters entscheidet der Senat, dem der Abgelehnte angehört. Wird der Senat durch das Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet ein Beschwerdesenat des Patentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/86#abs-4 (4) Über die Ablehnung eines Urkundsbeamten entscheidet der Senat, in dessen Geschäftsbereich die Sache fällt.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 86 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 10.05.2000 – 17 W (pat) 64/98
- BGH, 18.07.2000 – X ZB 1/00
- BGH, 12.11.2002 – X ZR 176/01Zitiert von 2
- BPatG, 02.03.2020 – 35 W (pat) 427/18
- BPatG, 28.06.2011 – 3 Ni 10/10 (EU)Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht
- BGH, 21.12.2009 – X ZR 61/07
Zuletzt entschieden
- BPatG, 22.03.2021 – 14 W (pat) 1/20Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit – Überprüfung einer verdächtigen Briefsendung an den Richter
- BPatG, 09.06.2020 – 7 W (pat) 10/19, verb. m. 7 W (pat) 13/19Patentbeschwerdeverfahren – zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – zur Hemmung der Frist zur Einzahlung der Beschwerdegebühr durch Einreichung eines Gesuchs um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Fiktion der Nichterhebung der Beschwerde
- BPatG, 27.05.2019 – 7 W (pat) 13/18Patentbeschwerdeverfahren – Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – pauschale Schmähung aller Angehörigen eines Spruchkörpers – Unzulässigkeit – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Fiktion der Nichteinlegung der BeschwerdeZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 86 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
10.08.2021 Ausfertigung
§ 86 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.