§ 84
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2.889
Nach Gewicht
- BPatG, 20.03.2013 – 4 Ni 25/09Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Kostenantrag bei streitgenössischer Nebenintervention" – Rücknahme der Nichtigkeitsklage – Möglichkeit der isolierten Kostenentscheidung unter Einbeziehung materiell-rechtlicher Billigkeitserwägungen – Rücknahme der Klage aufgrund vergleichsweiser Vereinbarung unter Verzicht auf Kostenerstattungsansprüche des Beklagten gegenüber der Klägerin – Zurückweisung des gegen die streitgenössische Nebenintervenientin gerichteten Kostenantrags auf anteilige Erstattung der außergerichtlichen KostenZitiert von 1
- BGH, 18.12.2012 – X ZB 6/12Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und Patentanwaltskosten; Rechtsbeschwerde gegen die KostenfestsetzungZitiert von 16
- BGH, 18.12.2012 – X ZB 11/12Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts zur Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; zweckentsprechende Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt - Doppelvertretung im NichtigkeitsverfahrenZitiert von 36
- BPatG, 07.05.2012 – 4 ZA (pat) 13/12Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren - "Mitwirkender Rechtsanwalt III" – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts – zur generalisierenden Betrachtungsweise – Anerkenntnis der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nur in besonders gelagerten Fällen – zur Bildung von Fallgruppen – weder Parallelität eines Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens mit hiermit verbundenem Abstimmungsbedarf noch verfahrensrechtliche Fragestellungen im Nichtigkeitsverfahren, die zum spezifischen Aufgabenkreis eines Patentanwalts gehören, begründen eine anzuerkennende FallgruppeZitiert von 3
- BPatG, 12.07.2012 – 10 ZA (pat) 3/11Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren – zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen VerletzungsverfahrensZitiert von 1
- BPatG, 16.04.2012 – 4 ZA (pat) 35/11Patentnichtigkeitsklageverfahren – Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren – im Verfahren des Nichtigkeitssenats über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet – divergierende Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts (Doppelvertretungskosten) - Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen RechtsprechungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BPatG, 28.04.2026 – 3 Ni 7/24 (EP)
- BPatG, 14.04.2026 – 3 Ni 2/25 (EP)
- BPatG, 07.04.2026 – 4 Ni 2/18 (EP)
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/84#abs-1 (1) Über die Klage wird durch Urteil entschieden. Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/84#abs-2 (2) In dem Urteil ist auch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkosten sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert; die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind entsprechend anzuwenden. § 99 Abs. 2 bleibt unberührt.