§ 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/2#abs-1 (1) Für Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, werden keine Patente erteilt; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, dass die Verwertung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/2#abs-2 (2) Insbesondere werden Patente nicht erteilt für
Bei der Anwendung der Nummern 1 bis 3 sind die entsprechenden Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes maßgeblich.
Wird zitiert von 85 Entscheidungen zu § 2 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 05.12.2006 – 3 Ni 42/04Zitiert von 1
- BGH, 17.12.2009 – Xa ZR 58/07Zitiert von 1
- BGH, 27.11.2012 – X ZR 58/07Patentnichtigkeitssache: Patentierbarkeit von Vorläuferzellen gewonnen aus menschlichen embryonalen Stammzellen - Neurale Vorläuferzellen IIZitiert von 4
- BPatG, 05.10.2021 – 3 Ni 31/19Patentnichtigkeitssache – "Embryonenerhaltende Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen, derart gewonnene Stammzellen und Verwendung derselben" - Zur Frage ob eine Klage, bei fehlender Geltendmachung des Rechtschutzbedürfnisses der Klagepartei für die rückwirkende Nichtigerklärung des Patents abzuweisen ist – Kostentragungspflicht – ethische Grundsätze – Patentierbarkeit eines Verfahrens zur embryonenerhaltenden Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen mit der Maßgabe, dass die Entnahme die Lebensfähigkeit der Blastocysten nicht beeinträchtigtZitiert von 1
- BGH, 21.07.2022 – X ZR 110/21Rechtschutzbedürfnis bei Klage gegen erloschenes Patent erforderlich - StammzellengewinnungZitiert von 13
- BPatG, 27.06.2017 – 23 W (pat) 34/16
Zuletzt entschieden
- BPatG, 22.04.2026 – 18 W (pat) 30/24
- BPatG, 28.01.2025 – 17 W (pat) 23/23
- BPatG, 27.11.2024 – 18 W (pat) 10/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2007 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. August 2007 (BGBl. I 2166 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 2166
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21.01.2005 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2005 (BGBl. I 146)
BGBl. 2005 I S. 146
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27.03.1992 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 1992 (BGBl. I 727)
BGBl. 1992 I S. 727
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.