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Artikel 2 · BT-Drs. 16/4382 · S. 10

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)
Mit dem Entwurf werden die durch die Revisionsakte vorge-
nommenen Änderungen im EPÜ so weit wie möglich für das
deutsche Patentverfahren nach dem Patentgesetz nachvoll-
zogen, um weiterhin – soweit es sinnvoll erscheint – die
Parallelität der beiden Systeme zu gewährleisten.
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit)
§ 1 enthält die materiellen Voraussetzungen der Patentertei-
lung und stellt somit die zentrale Bestimmung des deutschen
Patentrechts dar. Sein Wortlaut wird an die revidierte Fas-
sung des Artikels 52 EPÜ angepasst. Hierdurch wird zum
einen die Ergänzung eingefügt, dass Patente für Erfindungen
„auf allen Gebieten der Technik“ erteilt werden; zum ande-
ren wird das Wesen der Tatbestandsvoraussetzungen für die
Patentierbarkeit mit der Konjunktion „sofern“ betont. Die
Neuformulierung von Artikel 52 EPÜ folgt ihrerseits dem
Wortlaut von Artikel 27 TRIPS. Dies bedeutet keine Ände-
rung der Rechtslage. Die Ergänzung soll jedoch deutlich
machen, dass zwar einerseits der Patentschutz grundsätzlich
technischen Erfindungen aller Art offensteht, zum anderen
aber auch unterstreichen, dass Patentschutz allein für tech-
nische Erfindungen möglich ist. In Zusammenschau mit den
Absätzen 2 und 3 wird außerdem klargestellt, dass im Be-
reich der Computersoftware Programme für Datenverarbei-
tungsanlagen „als solche“ zwar nicht patentfähig sind, die
Patentierbarkeit von computergestützten technischen Erfin-
dungen aber grundsätzlich möglich ist. Ob und gegebenen-
falls nach welchen Kriterien hier im Einzelfall Patentschutz
zu gewähren ist, bleibt weiterhin der Rechtsprechung über-
lassen.
Zu Nummer 2 (§ 2 Abs. 1 PatG, Keine Erteilung)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an den ge-
änderten Wortlaut des Artikels 53 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.030 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/4382, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.277–43.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 1a974cdd9a1ebeb1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP