Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/4382 · S. 10
Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes) Mit dem Entwurf werden die durch die Revisionsakte vorge- nommenen Änderungen im EPÜ so weit wie möglich für das deutsche Patentverfahren nach dem Patentgesetz nachvoll- zogen, um weiterhin – soweit es sinnvoll erscheint – die Parallelität der beiden Systeme zu gewährleisten. Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit) § 1 enthält die materiellen Voraussetzungen der Patentertei- lung und stellt somit die zentrale Bestimmung des deutschen Patentrechts dar. Sein Wortlaut wird an die revidierte Fas- sung des Artikels 52 EPÜ angepasst. Hierdurch wird zum einen die Ergänzung eingefügt, dass Patente für Erfindungen „auf allen Gebieten der Technik“ erteilt werden; zum ande- ren wird das Wesen der Tatbestandsvoraussetzungen für die Patentierbarkeit mit der Konjunktion „sofern“ betont. Die Neuformulierung von Artikel 52 EPÜ folgt ihrerseits dem Wortlaut von Artikel 27 TRIPS. Dies bedeutet keine Ände- rung der Rechtslage. Die Ergänzung soll jedoch deutlich machen, dass zwar einerseits der Patentschutz grundsätzlich technischen Erfindungen aller Art offensteht, zum anderen aber auch unterstreichen, dass Patentschutz allein für tech- nische Erfindungen möglich ist. In Zusammenschau mit den Absätzen 2 und 3 wird außerdem klargestellt, dass im Be- reich der Computersoftware Programme für Datenverarbei- tungsanlagen „als solche“ zwar nicht patentfähig sind, die Patentierbarkeit von computergestützten technischen Erfin- dungen aber grundsätzlich möglich ist. Ob und gegebenen- falls nach welchen Kriterien hier im Einzelfall Patentschutz zu gewähren ist, bleibt weiterhin der Rechtsprechung über- lassen. Zu Nummer 2 (§ 2 Abs. 1 PatG, Keine Erteilung) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an den ge- änderten Wortlaut des Artikels 53
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.030 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/4382, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.277–43.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 1a974cdd9a1ebeb1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP