§ 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2.745
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 09.02.2015 – 19 W (pat) 32/12
- BPatG, 11.05.2016 – 18 W (pat) 112/14
- BPatG, 09.06.2020 – 23 W (pat) 3/18
- BPatG, 20.09.2018 – 19 W (pat) 80/17
- BPatG, 01.10.2019 – 23 W (pat) 26/18
- BPatG, 12.12.2018 – 18 W (pat) 6/16
Zuletzt entschieden
- BPatG, 15.06.2026 – 20 W (pat) 11/25
- BPatG, 08.06.2026 – 11 W (pat) 10/24
- BPatG, 13.05.2026 – 19 W (pat) 21/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.