§ 4
Stand: 10.06.2019
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
Wird zitiert von 2.752 Entscheidungen zu § 4 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 09.02.2015 – 19 W (pat) 32/12
- BPatG, 11.05.2016 – 18 W (pat) 112/14
- BPatG, 09.06.2020 – 23 W (pat) 3/18
- BPatG, 20.09.2018 – 19 W (pat) 80/17
- BPatG, 01.10.2019 – 23 W (pat) 26/18
- BPatG, 12.12.2018 – 18 W (pat) 6/16
Zuletzt entschieden
- BPatG, 09.07.2026 – 6 Ni 10/25Patentnichtigkeitsklage: Teilweise Nichtigerklärung eines Patents für ein organisches elektronisches Bauelement Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 15.06.2026 – 20 W (pat) 11/25
- BPatG, 08.06.2026 – 11 W (pat) 10/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.