§ 111
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 31.05.2000 – X ZR 154/99Zitiert von 7
- BGH, 28.09.2010 – X ZR 57/10Wiedereinsetzung in Patentnichtigkeitssache: Übertragung der Fristberechnung auf Büropersonal bei Gesetzesänderung - Geänderte BerufungsbegründungsfristZitiert von 2
- BGH, 13.01.2004 – X ZR 124/02Zitiert von 3
- BGH, 17.10.2000 – X ZR 41/00Zitiert von 6
- BGH, 23.07.2013 – X ZR 87/12Patentnichtigkeitsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Beschränkung auf eine andere Bewertung der Patentfähigkeit des Gegenstands des Streitpatents als das angefochtene Urteil - SeitenwandmarkierungsleuchteZitiert von 2
- BGH, 13.11.2007 – X ZR 100/07Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 19.04.2024 – 35 W (pat) 430/22
- BPatG, 04.05.2023 – 35 W (pat) 411/22
- BPatG, 07.03.2023 – 35 W (pat) 403/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/111#abs-1 (1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Patentgerichts auf der Verletzung des Bundesrechts beruht oder nach § 117 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/111#abs-2 (2) Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/111#abs-3 (3) Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,