§ 101
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 384
Nach Gewicht
- BPatG, 08.10.2025 – 20 W (pat) 11/24Zitiert von 1
- BGH, 22.10.2019 – X ZB 16/17Notwendige Streitgenossenschaft in patentrechtlichem Einspruchsverfahren - KarusselltüranlageZitiert von 4
- BGH, 07.05.2019 – X ZB 9/18Zuständigkeit für patentrechtliche Teilungserklärung - AbstandsberechnungsverfahrenZitiert von 9
- BGH, 29.08.2017 – X ZB 3/15Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts Dritter - RatschenschlüsselZitiert von 1
- BGH, 20.12.2011 – X ZB 6/10Gebrauchsmusterschutz: Weiterentwicklung durch Fachmann; Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit - Installiereinrichtung IIZitiert von 19
- BGH, 18.07.2011 – X ZB 11/10Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Übersetzung
Zuletzt entschieden
- BPatG, 29.06.2026 – 19 W (pat) 10/24
- BPatG, 15.06.2026 – 20 W (pat) 11/25
- BPatG, 08.06.2026 – 19 W (pat) 30/25
384 Entscheidungen zu § 101 PatG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/101#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/101#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht. Die §§ 546 und 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.