§ 100
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.172
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Nach Gewicht
- BGH, 29.08.2017 – X ZB 3/15Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts Dritter - RatschenschlüsselZitiert von 1
- BGH, 11.02.2008 – X ZA 2/07Zitiert von 1
- BGH, 26.07.2005 – X ZB 1/04Zitiert von 1
- BGH, 23.01.2007 – X ZB 3/06Zitiert von 4
- BGH, 25.01.2000 – X ZB 7/99Patentrecht: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis auf fortbestehende Bedenken nach Neufassung der Patentansprüche KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 15.04.2010 – Xa ZB 10/09Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - WalzenformgebungsmaschineZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- BPatG, 28.07.2026 – 12 W (pat) 40/23Patentrecht: Erledigung des Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache bei Verzicht auf das Streitpatent KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 29.06.2026 – 19 W (pat) 10/24
- BPatG, 23.06.2026 – 1 W (pat) 9/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 100 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/100#abs-1 (1) Gegen die Beschlüsse der Beschwerdesenate des Patentgerichts, durch die über eine Beschwerde nach § 73 oder über die Aufrechterhaltung oder den Widerruf eines Patents nach § 61 Abs. 2 entschieden wird, findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde in dem Beschluß zugelassen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/100#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/100#abs-3 (3) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der Beschwerdesenate des Patentgerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird: