Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 155 Beratung und Vertretung von Dritten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-1 (1) Ein Patentassessor, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf Grund eines ständigen Dienstverhältnisses ausübt, kann im Rahmen dieses Dienstverhältnisses einen Dritten gemäß § 3 Abs. 2 und 3 beraten und vertreten, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-2 (2) Der Patentassessor kann im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 von dem Dritten als Vertreter im Sinne des § 25 des Patentgesetzes, des § 28 des Gebrauchsmustergesetzes, des § 11 Abs. 2 des Halbleiterschutzgesetzes, des § 58 des Designgesetzes und des § 96 des Markengesetzes bestellt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-3 (3) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten nicht für Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2).
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 155 PAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 15.06.2020 – 11 W (pat) 35/19(Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebsinverter" – zur Bestellung eines Syndikuspatentanwalts von einem auswärtigen Dritten zum Inlandsvertreter - Dritter und der Dienstherr des Syndikuspatentanwalts sind im Verhältnis zueinander Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG)Zitiert von 1
- BPatG, 22.12.2010 – 20 W (pat) 357/05Patenteinspruchsverfahren - "Wärmezähler mit einem Volumenmeßteil" – Anhängigkeit des Einspruchs vor dem BPatG – Vollmacht des Vertreters des Einsprechenden liegt nur für das DPMA vor - Unzulässigkeit des Einspruchs
- OLG Frankfurt am Main, 12.09.2013 – 6 W 60/13
- BPatG, 19.12.2022 – 1 W (pat) 30/22Patentbeschwerdesache – Patentregisterumschreibung – Umschreibungsanordnung – Zur Frage der Erforderlichkeit der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auf welchem der Umschreibungsantrag beruht
- BPatG, 27.01.2021 – 12 W (pat) 45/19Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht
- LG Siegen, 28.03.2014 – 5 O 169/13
Zuletzt entschieden
- BPatG, 11.01.2011 – 21 W (pat) 1/07Patentbeschwerdeverfahren – zur Bestellung eines Inlandsvertreters – zur Prüfungspflicht seitens des Patentgerichts - kein Nachweis der wirksamen Bestellung eines Inlandsvertreters – Unzulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 7
- BPatG, 16.11.2010 – 21 W (pat) 10/08Patentbeschwerdeverfahren - "Drehmoment-Erfassung bei einem Extruder" – zur Bestellung eines Inlandsvertreters – zur Prüfungspflicht seitens des Patentgerichts - kein Nachweis der wirksamen Bestellung eines Inlandsvertreters – Unzulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 155 PAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.05.2017 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I 1121)
BGBl. 2017 I S. 1121
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21.12.2015 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2517)
BGBl. 2015 I S. 2517
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10.10.2013 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 5 Abs. 13 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I 3799)
BGBl. 2013 I S. 3799
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12.03.2004 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I 390)
BGBl. 2004 I S. 390
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13.12.2001 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I 3656)
BGBl. 2001 I S. 3656
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15.08.1986 Ausfertigung
§ 155 geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 15. August 1986 (BGBl. I 1446)
BGBl. 1986 I S. 1446
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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