Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 155 Beratung und Vertretung von Dritten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 15.06.2020 – 11 W (pat) 35/19(Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebsinverter" – zur Bestellung eines Syndikuspatentanwalts von einem auswärtigen Dritten zum Inlandsvertreter - Dritter und der Dienstherr des Syndikuspatentanwalts sind im Verhältnis zueinander Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG)Zitiert von 1
- BPatG, 22.12.2010 – 20 W (pat) 357/05Patenteinspruchsverfahren - "Wärmezähler mit einem Volumenmeßteil" – Anhängigkeit des Einspruchs vor dem BPatG – Vollmacht des Vertreters des Einsprechenden liegt nur für das DPMA vor - Unzulässigkeit des Einspruchs
- OLG Frankfurt am Main, 12.09.2013 – 6 W 60/13
- BPatG, 19.12.2022 – 1 W (pat) 30/22Patentbeschwerdesache – Patentregisterumschreibung – Umschreibungsanordnung – Zur Frage der Erforderlichkeit der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auf welchem der Umschreibungsantrag beruht
- BPatG, 27.01.2021 – 12 W (pat) 45/19Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht
- LG Siegen, 28.03.2014 – 5 O 169/13
Zuletzt entschieden
- BPatG, 11.01.2011 – 21 W (pat) 1/07Patentbeschwerdeverfahren – zur Bestellung eines Inlandsvertreters – zur Prüfungspflicht seitens des Patentgerichts - kein Nachweis der wirksamen Bestellung eines Inlandsvertreters – Unzulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 7
- BPatG, 16.11.2010 – 21 W (pat) 10/08Patentbeschwerdeverfahren - "Drehmoment-Erfassung bei einem Extruder" – zur Bestellung eines Inlandsvertreters – zur Prüfungspflicht seitens des Patentgerichts - kein Nachweis der wirksamen Bestellung eines Inlandsvertreters – Unzulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 155 PAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-1 (1) Ein Patentassessor, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf Grund eines ständigen Dienstverhältnisses ausübt, kann im Rahmen dieses Dienstverhältnisses einen Dritten gemäß § 3 Abs. 2 und 3 beraten und vertreten, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-2 (2) Der Patentassessor kann im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 von dem Dritten als Vertreter im Sinne des § 25 des Patentgesetzes, des § 28 des Gebrauchsmustergesetzes, des § 11 Abs. 2 des Halbleiterschutzgesetzes, des § 58 des Designgesetzes und des § 96 des Markengesetzes bestellt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/155#abs-3 (3) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten nicht für Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2).