§ 18 Konzern und Konzernunternehmen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/18#abs-1 (1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag (§ 291) besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ 319), sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt anzusehen. Von einem abhängigen Unternehmen wird vermutet, daß es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/18#abs-2 (2) Sind rechtlich selbständige Unternehmen, ohne daß das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie auch einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
Wird zitiert von 250 Entscheidungen zu § 18 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 – L 4 R 3257/13Zitiert von 1
- BSG, 07.10.2009 – B 11 AL 34/08 RZitiert von 3
- LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2025 – 5 TaBV 1/23
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- ArbG Düsseldorf, 03.03.2009 – 11 BV 184/08Zitiert von 1
- BSG, 09.11.2011 – B 12 R 1/10 R(Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen Auftraggeber bei verbundenen, einen Konzern iS des § 18 AktG bildenden Unternehmen - Überprüfbarkeit von Bescheiden über die Rentenversicherungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren - Nichtberücksichtigung weiterer individueller Gesichtspunkte bei der Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6)Zitiert von 20
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 23.07.2026 – 8 K 12/22 H(L)Mitarbeiterbeteiligung: Schädlichkeit des Ausschlusses von Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 13.05.2026 – 7 ABR 7/25Qualifizierter Betriebsteil - ausländischer HauptbetriebZitiert von 1
- SG Hamburg, 14.04.2026 – S 13 AL 321/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.