Gesetze / Untersuchungsausschussgesetz

PUAG

§ 23 Vernehmung von Amtsträgern

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/23#abs-1 (1) § 54 der Strafprozessordnung ist anzuwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/23#abs-2 (2) Die Bundesregierung ist verpflichtet, die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen; § 18 Abs. 1 bis 3 erster Halbsatz gilt entsprechend.

§ 22 § 24