Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 30 Anzeige durch Einrichtungen und Behörden
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/30#abs-1 (1) Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen gilt § 20 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/30#abs-2 (2) Ist ein Anzeigepflichtiger nicht vorhanden oder ist sein Aufenthaltsort unbekannt und erlangt die für den Sterbeort zuständige Gemeindebehörde Kenntnis von dem Sterbefall, so hat sie die Anzeige zu erstatten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/30#abs-3 (3) Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, so wird der Sterbefall auf schriftliche Anzeige der zuständigen Behörde eingetragen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 30 PStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.10.1978 – 1 BvR 16/72Personenstandsrecht: Unvereinbarkeit der Verweigerung einer Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller im Geburtenbuch mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 10
- BGH, 02.06.2021 – XII ZB 405/20Personenstandssache: Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden Änderung des Vornamens eines Elternteils in den Geburtseintrag des KindesZitiert von 4
- AG Hagen, 05.03.2007 – 8 III 151/06
- AG Hagen, 05.03.2007 – 8 III 152/06
- OLG Hamm, 14.09.2004 – 15 W 22/04
- AG Hagen, 06.03.2007 – 8 III 37/07
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 21.08.2006 – 15 W 183/05
- AG Hagen, 16.08.2005 – 8 III 60/05
- AG Hagen, 03.06.2005 – 8 III 58/05
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 PStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.04.2019 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.