Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
Stand: 14.03.2026
Auf die eID-Karte finden keine Anwendung:
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 36c geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3682)
BGBl. 2021 I S. 3682
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15.10.2020 Ausfertigung
§ 36c eingefügt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I 2199)
BGBl. I S. 2199
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.