Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 129 Einziehung
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 19.03.1981 – 4 StR 78/81Zitiert von 2
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Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.