nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 129 OWiG 1968 — Einziehung

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.