Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss …Volltext
Stand: 26.08.2026
Prüfungsordnung
der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und
Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien-
und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Vom 11. Januar 2021
Bekanntgabe des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 1. April 2021
Die Verordnung der Regierungspräsidentin Köln vom 11. Januar 2020 gebe ich hiermit bekannt.
Im Auftrag
Dr. Hildegard K a l u z a
Prüfungsordnung
der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und
Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien-
und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11. Januar 2021 und gemäß der Richtlinie „Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen“ des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007, die zuletzt am 14.04.2020 (BAnz AT 21.12.2020 S. 3) geändert worden ist, erlässt die Bezirksregierung Köln als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 62 Absatz 3 Satz 2 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen:
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1
Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Prüferdelegation
§ 4 Ausschluss von der Mitwirkung
§ 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 6 Geschäftsführung
§ 7 Verschwiegenheit
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung
§ 8 Prüfungstermine
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfung
§ 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
§ 12 Zulassung zur Prüfung
§ 13 Entscheidung über die Zulassung
Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung
§ 14 Prüfungsgegenstand
§ 15 Gliederung der Prüfung
§ 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen
§ 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
§ 18 Prüfungsaufgaben
§ 19 Nichtöffentlichkeit
§ 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
§ 21 Ausweispflicht und Belehrung
§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 23 Rücktritt, Nichtteilnahme
Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 24 Bewertungsschlüssel
§ 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
§ 26 Bewertungsverfahren für die Zwischenprüfung
§ 27 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
§ 28 Prüfungszeugnis
§ 29 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung
§ 30 Wiederholungsprüfung
Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 31 Rechtsbehelfsbelehrung
§ 32 Prüfungsunterlagen
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse