Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss …

§ 15 Gliederung der Prüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung.

§ 14 § 16