Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 90
Gesetz über die Stiftung für Hochschulzulassung
13 Normen · Ausgangsfassung vom 18.11.2008 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Name, Rechtsform, Sitzung
- § 2 Stiftungszweck
- § 3 Stiftungsvermögen
- § 4 Stiftungssatzung
- § 5 Organe und Gremien der Stiftung
- § 6 Stiftungsrat
- § 7 Administrative und technische Geschäftsführung
- § 8 IT-Beirat
- § 9 Geschäftsstelle der Stiftung
- § 10 Wirtschaftsführung, Rechnungslegung
- § 11 Aufsicht
- § 12 Dienstrechtliche Regelungen
- § 13 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
03.02.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (GV. NRW. S. 120)
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Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 96
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
23.09.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.09.2020, Artikel 1
GV. NRW. S. 890
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Historischer Änderungsnachweis
10.02.2012 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 31.01.2012, Artikel 3
GV. NRW. S. 90
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).