Gesetze / Mindestlohngesetz

MiLoG

§ 13 Haftung des Auftraggebers

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

ArbeitsrechtBund7 Entscheidungen

§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.

Fachanwälte für Arbeitsrecht finden

←§ 12 →§ 14