Gesetze / Mindestlohngesetz

MiLoG

§ 14 Zuständigkeit

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund11 Entscheidungen

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.

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