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§ 13 MiLoG — Haftung des Auftraggebers

Mindestlohngesetz

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.