Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 286 Verzug des Schuldners
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/286#abs-1 (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/286#abs-2 (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/286#abs-3 (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/286#abs-4 (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/286#abs-5 (5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.
* Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).
Wird zitiert von 13.024 Entscheidungen zu § 286 BGB →
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Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 29.01.2016 – 7 U 52/15Zitiert von 1
- ArbG Freiburg, 04.07.2008 – 3 Ca 263/08
- BGH, 08.06.2016 – VIII ZR 215/15Stromlieferungsvertrag: Verzug des grundversorgten Stromkunden; einseitiges Leistungszeitbestimmungsrecht des GrundversorgersZitiert von 5
- OLG Karlsruhe, 03.06.2025 – 19 U 144/24
- LG Düsseldorf, 08.06.2017 – 14c O 169/15
- LG Münster, 13.04.2023 – 8 O 186/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2026 – XI ZR 158/24Unmittelbare Nichtleistungskondiktion bei fehlender Anweisung
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 211/23Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsklagen sowie Ermittlung des Gegenstandswerts bei Mietherabsetzungsbegehren im Rahmen der MietpreisbremseZitiert von 1
- OLG Hamm, 24.06.2026 – 8 U 56/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 286 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.07.2014 Ausfertigung
§ 286 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I 1218)
BGBl. 2014 I S. 1218
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