Gesetze / Landesrecht Bayern / MeldDV · GVBl. S. 357, BayRS 210-3-2-I

Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten

27 Normen · ausgefertigt 15.09.2015 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Allgemeines
  3. § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen
  4. § 3 Zentraler Meldedatenbestand
  5. § 4 Automatisierte Abrufe
  6. § 5 Automatisierte Behördenauskunft
  7. § 6 Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
  8. § 7 Datenübermittlungen an die Katastrophenschutzbehörden
  9. § 8 Datenübermittlungen an die Jugendämter
  10. § 9 Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörden
  11. § 10 Datenübermittlungen an die Sprengstoffbehörden
  12. § 11 Datenübermittlungen an das Landesamt für Verfassungsschutz
  13. § 12 Datenübermittlungen an die Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
  14. § 13 (aufgehoben)
  15. § 14 Datenübermittlungen an die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
  16. § 15 Datenübermittlungen an Schulen
  17. § 16 (aufgehoben)
  18. § 17 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern
  19. § 18 Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  20. § 19 Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
  21. § 20 Datenübermittlungen an das Landesamt für Statistik
  22. § 21 Datenübermittlungen zum Zweck von Ehrungen
  23. § 22 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  24. § 23 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
  25. § 24 Zentrale Datenbestände
  26. § 25 Datenübermittlung
  27. § 26 Bereitzustellende Daten
  28. § 27 Inkrafttreten
  29. Schlussformel