§ 6b Markenbeschreibung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
- BPatG, 13.01.2026 – 28 W(pat) 540/21
- BPatG, 20.09.2023 – 29 W (pat) 515/21Markenbeschwerdesache - „Die Marke besteht aus dem Geruch von Honig aus Nektar von Besenheideblüten (Cannula Vulgaris) auf Golfbällen“ - mangelnde Darstellbarkeit
- BPatG, 15.12.2021 – 29 W (pat) 572/19Markenbeschwerdeverfahren - "Weißes k auf rotem Grund (Buchstaben- /Farbgestaltung)" – Unbestimmtheit der UmgebungsflächeZitiert von 4
- BPatG, 16.03.2021 – 28 W (pat) 559/16Markenbeschwerdeverfahren – „Positionsmarke am Unterwasserschiff“ – fehlende Bestimmtheit – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMAZitiert von 1
- BPatG, 26.02.2020 – 29 W (pat) 24/17Markenbeschwerdeverfahren – "Farbmarke Orange" – Vorliegen von Anzeichen, dass eine Farbmarke auch ohne demoskopisches Gutachten zutreffend aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden war – Verkehrsdurchsetzung kann im Löschungsverfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden – höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage zur Feststellungslast
5 Entscheidungen zu § 6b MarkenV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/6b#abs-1 (1) Für alle Markenformen außer Wortmarken im Sinne des § 7 kann mit der Markenanmeldung zur Erläuterung der Markendarstellung eine Markenbeschreibung eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/6b#abs-2 (2) Eine Markenbeschreibung muss mit der Markenanmeldung eingereicht werden, wenn der Gegenstand des Schutzes der Marke erst dadurch bestimmbar wird. Dies gilt insbesondere für die Markenformen nach § 12 und für sonstige Markenformen nach § 12a.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/6b#abs-3 (3) Die Markenbeschreibung muss den Gegenstand des Schutzes der Marke in objektiver Weise konkretisieren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/6b#abs-4 (4) Die Markenbeschreibung darf bis zu 150 Wörter enthalten und ist auf einem gesonderten Blatt im Format 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) einzureichen. Sie muss aus einem fortlaufenden Text bestehen und darf keine grafischen oder sonstigen Gestaltungselemente enthalten.