§ 30 Inhalt des Widerspruchs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/30#abs-1 (1) Der Widerspruch muss Angaben enthalten, die es erlauben, die Identität der angegriffenen Marke, des Widerspruchskennzeichens sowie des oder der Widersprechenden festzustellen. Bei den weder angemeldeten noch eingetragenen Widerspruchskennzeichen sind zu deren Identifizierung die Art, die Darstellung, die Form, der Zeitrang, der Gegenstand sowie der Inhaber des geltend gemachten Kennzeichenrechts anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/30#abs-2 (2) In dem Widerspruch sollen, soweit nicht bereits zur Identitätsfeststellung nach Absatz 1 erforderlich, angegeben werden:
Wird zitiert von 54 Entscheidungen zu § 30 MarkenV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 17.06.2014 – 27 W (pat) 14/13Markenbeschwerdeverfahren – "SOLITUDE REVIVAL (Wort-Bild-Marke)/SOLITUDE REVIVAL/SOLITUDE REVIVAL" – Unzulässigkeit der Widersprüche – Unklarheiten über die geltend gemachten Kennzeichenarten bzw. Löschungsgründe und die weiter notwendigen Angaben – keine Geltendmachung von Urheber- und Namensrechten im Widerspruchsverfahren - KostenauferlegungZitiert von 16
- BPatG, 25.06.2014 – 27 W (pat) 70/13
- BPatG, 15.06.2014 – 27 W (pat) 70/13Markenbeschwerdeverfahren – "FFH – flott – fröhlich – hervorragend/Hit Radio FFH (Wort-Bild-Marke)/Hit Radio FFH (geschäftliche Bezeichnung)" – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – Prägung durch identischen Wortbestandteil - klangliche Verwechslungsgefahr – fehlende Angaben zum weiteren Widerspruchskennzeichen – Unzulässigkeit des Widerspruchs
- BPatG, 29.07.2019 – 26 W (pat) 1/15Markenbeschwerdeverfahren – "CRAFT-WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)" – Einrede mangelnder Benutzung hinsichtlich der Widerspruchsmarke "CRAFTWORK" – keine Glaubhaftmachung und somit keine Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen BezeichnungZitiert von 9
- BPatG, 29.07.2019 – 26 W (pat) 49/16Markenbeschwerdeverfahren – "CRAFTWERK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)" – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen BezeichnungZitiert von 7
- BPatG, 06.08.2018 – 28 W (pat) 15/17Markenbeschwerdeverfahren – "KAP-LAN (Wort-Bild-Marke)/KAPLAN (Wort-Bild-Marke)" – Auslegung des Umfangs des Angriffs eines Widerspruchs - Teilwiderspruch gegen die Eintragung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen – keine Auslegung dahin, dass auch die Eintragung für Oberbegriffe angegriffen wird
Zuletzt entschieden
- BPatG, 12.11.2025 – 29 W (pat) 33/23
- BPatG, 30.10.2024 – 25 W (pat) 37/23
- BPatG, 12.06.2024 – 29 W (pat) 69/22Markenbeschwerdesache – „KOSAPRO“ (Wortmarke)/„KOSAPRO“ (Benutzungsmarke, Widerspruchsmarke) – keine ausreichende Darlegung der Verkehrsgeltung des Widerspruchszeichens – keine Prüfung der bösgläubigen Markenanmeldung im Widerspruchsverfahren
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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06.12.2010 Ausfertigung
§ 30 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I 1763)
BGBl. 2010 I S. 1763
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.