§ 74 Beweiserhebung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/74#abs-1 (1) Das Bundespatentgericht erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung. Es kann insbesondere Augenschein einnehmen, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte vernehmen und Urkunden heranziehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/74#abs-2 (2) Das Bundespatentgericht kann in geeigneten Fällen schon vor der mündlichen Verhandlung durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter Beweis erheben lassen oder unter Bezeichnung der einzelnen Beweisfragen ein anderes Gericht um die Beweisaufnahme ersuchen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/74#abs-3 (3) Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Bundespatentgericht.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 74 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 01.07.2010 – 26 W (pat) 25/06Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "POST" – zur Ablehnung von Richtern eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit: kein Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Verlängerung der Verfahrensdauer – Ladung einer Gutachterin, die zuvor im Auftrag der Markeninhaberin ein Gutachten erstellt hat, als sachverständige Zeugin, stellt keinen objektiv vernünftigen Grund für eine Befangenheit dar – kein Erwecken eines täuschenden Eindrucks
- BPatG, 22.02.2007 – 28 W (pat) 37/05
- BPatG, 22.02.2007 – 28 W (pat) 147/02
- BPatG, 22.02.2007 – 28 W (pat) 149/02
- BPatG, 22.02.2007 – 28 W (pat) 2/02Zitiert von 2
- BGH, 17.11.2005 – I ZB 12/04Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BPatG, 26.07.2022 – 26 W (pat) 38/17Markenbeschwerdesache – „SILVER HORSE“ (Wort-/Bildmarke) / „POWER HORSE“ (international registrierte Wort-/Bildmarke) – Verwechslungsgefahr – komplexe MarkenähnlichkeitZitiert von 2
- BPatG, 01.10.2021 – 29 W (pat) 6/20Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Zehenkappe eines Schuhs (Positionsmarke)" – keine Löschung der Marke – Unterscheidungskraft – kein FreihaltungsbedürfnisZitiert von 1
- BPatG, 28.06.2017 – 26 W (pat) 63/14Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Standbeutel aus flexibler, metallisch beschichteter Kunststoff– oder Laminatfolie (dreidimensionale Marke)" – Schutzausschließungsgrund - technisch erforderliche FormZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.12.2018 Ausfertigung
§ 74 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.