§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Stand: 16.01.2026
Wird zitiert von 284
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 29.07.2021 – I ZR 139/20Markenrechtsschutz: Anwendbarkeit der erweiterten Schutzausschließungsgründe nach der Neuregelung; Annahme einer Verkehrsgeltung bei einer abstrakten Farbmarke; Hinweis auf die Herkunft des Produkts; Inhaber der Benutzungsmarke - Goldhase IIIZitiert von 12
- BPatG, 21.01.2026 – 25 W (pat) 48/22
- LG München II, 15.10.2019 – 33 O 13884/18Zitiert von 1
- OLG Köln, 18.05.2001 – 6 U 25/00Zitiert von 1
- BGH, 19.02.2009 – I ZR 195/06Markenrecht: Unzulässigkeit einer unvollständigen Revisionszulassung und Voraussetzungen an eine Farbkombination als Benutzungsmarke KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 11.07.2002 – I ZR 35/00Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 – 6 U 90/25
- BPatG, 01.07.2025 – 26 W (pat) 70/20Zitiert von 1
- BPatG, 01.07.2025 – 26 W (pat) 73/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Stockholmer Fassung vom 14. Juli 1967 (BGBl. 1970 II S. 293, 391), die durch Beschluss vom 2. Oktober 1979 (BGBl. 1984 II S. 799) geändert worden ist (Pariser Verbandsübereinkunft), notorische Bekanntheit einer Marke.