§ 13 Sonstige ältere Rechte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Nach Gewicht
- BGH, 10.08.2000 – I ZR 283/97Zitiert von 20
- BPatG, 30.04.2026 – 26 W (pat) 566/22
- BPatG, 06.09.2024 – 26 W (pat) 2/20
- OLG Hamburg, 07.07.2016 – 5 U 23/16Zitiert von 10
- BPatG, 27.03.2012 – 27 W (pat) 83/11Markenbeschwerdeverfahren – "Robert Enke" – bei wenig fassbare Waren aus dem Medienbereich beschreiben offene Bezeichnungen, wie Personennamen, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise – bei Personennamen ist keine Genehmigung ihrer Träger zur Markenanmeldung erforderlich um ersichtliche Täuschungsgefahr auszuschließen - Namensrechte und andere Persönlichkeitsrechte sind relative Schutzhindernisse – keine Prüfung im Rahmen der absoluten SchutzhindernisseZitiert von 11
- LG Düsseldorf, 14.03.2012 – 2a O 317/11
Zuletzt entschieden
- BPatG, 21.10.2024 – 29 W (pat) 39/21Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „Engelsflügel (Bildzeichen)“ – entgegenstehendes Urheberrecht
- OLG Hamburg, 14.12.2023 – 5 U 62/22
- EuG, 12.07.2023 – T-395/23
31 Entscheidungen zu § 13 MarkenG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/13#abs-1 (1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/13#abs-2 (2) Zu den sonstigen Rechten im Sinne des Absatzes 1 gehören insbesondere: