§ 11 Agentenmarken
Stand: 10.06.2019
Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Handlungsweise des Agenten oder des Vertreters vor.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 11 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.04.2008 – I ZR 164/05Zitiert von 3
- BGH, 21.01.2010 – I ZR 206/07Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSCZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 – I-20 U 182/00
- LG München II, 16.11.2021 – 33 O 2405/20
- BPatG, 09.08.2000 – 33 W (pat) 127/98Zitiert von 1
- BGH, 26.06.2008 – I ZR 190/05Lauterkeitsrecht und Markenrecht: Einzelfallwürdigung bei Markenanmeldung in Behinderungsabsicht trotz Benutzungswillens; Anforderungen an den Erwerb einer Benutzungsmarke Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- BPatG, 19.08.2022 – 25 W (pat) 29/20Markenbeschwerdesache – Nichtigkeitsverfahren - "Щедро (Bildmarke)" – eintragungsfähig – keine Bösgläubigkeit – Erweiterung des Löschungsbegehrens – Zulässigkeit der Erweiterung – Sachdienlichkeit der ErweiterungZitiert von 1
- BPatG, 10.02.2022 – 30 W (pat) 3/20Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - „BAND OF CHEFS (Wortmarke)“ – Markenanmeldung durch Vertragspartner – weitere Markenanmeldung – Bösgläubigkeit eines AnmeldersZitiert von 1
- LG München II, 21.09.2021 – 33 O 14670/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.