§ 10 Notorisch bekannte Marken
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/10#abs-1 (1) Von der Eintragung ausgeschlossen ist eine Marke, wenn sie mit einer im Inland im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 gegeben sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/10#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Anmelder von dem Inhaber der notorisch bekannten Marke zur Anmeldung ermächtigt worden ist.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 10 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 11.07.2022 – 25 W (pat) 5/20Markenbeschwerdeverfahren – „MIU MIU CHINA & THAI FOOD / MIU MIU (Unionswortmarke) / MIU MIU (Unionswort- /Bildmarke) / MIU MIU (IR-Wort-/Bildmarke)“ – keine Verwechslungsgefahr – Nichtbenutzungseinrede – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken - Bekanntheitsschutz
- BPatG, 20.12.2000 – 28 W (pat) 222/00
- BPatG, 29.08.2016 – 29 W (pat) 73/10Markenbeschwerdeverfahren – "Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN" – zur Ernsthaftigkeit der Benutzung - Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus - Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht nicht objektiv ungerechtfertigt – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen wegen hoher Bekanntheit oder Berühmtheit der Widerspruchsmarke
- BPatG, 28.08.2016 – 29 W (pat) 73/10
- BPatG, 27.11.2013 – 26 W (pat) 76/13Markenbeschwerdeverfahren – Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - "Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens" – zu den Obliegenheit der Antragstellerin - keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- BGH, 26.11.2020 – I ZB 6/20Markenschutz: Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens bei Rechtskraft einer im Eintragungsverfahren ergangenen Entscheidung; Schutz für olympische Bezeichnungen nach dem Markengesetz; unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - RETROLYMPICSZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BPatG, 21.01.2026 – 25 W (pat) 48/22
- BPatG, 22.04.2020 – 29 W (pat) 508/20Markenbeschwerdeverfahren – "HELMUT RAHN" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine böswillige MarkenanmeldungZitiert von 5
- BPatG, 09.01.2018 – 25 W (pat) 563/17Markenbeschwerdeverfahren – "Öz Gaziantep Dilim Baklavalari/Öz Gaziantep Dilim Baklavalari" – fehlender Nachweis der Existenz und Notorietät der Widerspruchsmarke – kein Erfolg des Widerspruchs – nach Ablauf der Widerspruchsfrist geltend gemachtes Kennzeichenrecht als Benutzungsmarke – Ausschluss – Klage auf Löschung wegen eines älteren Rechts – zur sachlichen Zuständigkeit
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.12.2018 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.