Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

LFGB

§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch

Stand: 07.11.2021

Bund2 Fassungen36 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/15#abs-1 (1) Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/15#abs-2 (2) Die Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung anerkannten internationalen Lebensmittelstandards beschlossen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/15#abs-3 (3) Die Leitsätze werden vom Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Leitsätzen kann aus rechtlichen oder fachlichen Gründen abgelehnt oder rückgängig gemacht werden.

§ 14 § 16