Gesetze / Kriegsdienstverweigerungsgesetz
KDVG§ 1 Grundsatz
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KDVG%202003/1#abs-1 (1) Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KDVG%202003/1#abs-2 (2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 1 KDVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 · Kriegsdienstverweigerung IIZitiert von 78
- BVerwG, 21.06.2005 – 2 WD 12.04Zitiert von 76
- VG Gera, 29.09.2021 – 1 K 2454/19 Ge
- VG Aachen, 03.03.2016 – 1 K 523/15Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 27.04.2010 – 2 K 186/09
- BVerwG, 22.02.2024 – 6 B 63.23Anerkennung von Soldaten auf Zeit als Kriegsdienstverweigerer; Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensumkehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 29.04.2024 – 8 L 608/24
- VG Köln, 20.04.2023 – 8 K 6398/21
- VGH Bayern, 17.01.2023 – 24 ZB 22.2059
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 KDVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.04.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I 687)
BGBl. 2011 I S. 687
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.