Gesetze / Kriegsdienstverweigerungsgesetz
KDVG§ 5 Anerkennung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 27.04.2010 – 2 K 186/09
- BVerfG, 24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 · Kriegsdienstverweigerung IIZitiert von 54
- BVerwG, 26.06.2014 – 6 B 17/14Kriegsdienstverweigerung; Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung; Vorteilsausgleich von AusbildungskostenZitiert von 13
- BVerwG, 13.09.2010 – 6 B 31/10Unvollständiger Anerkennungsantrag; Parteivernehmung; Vollprüfung; KriegsdienstverweigererZitiert von 3
- VG Münster, 19.11.2015 – 5 K 2129/14
- VG Münster, 11.06.2018 – 5 K 6066/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 20.04.2023 – 8 K 6398/21
- VG Gera, 29.09.2021 – 1 K 2454/19 Ge
- BVerwG, 03.08.2018 – 6 B 124/18Kriegsdienstverweigerung eines BerufssoldatenZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 KDVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Antragstellerin ist als Kriegsdienstverweigerin und der Antragsteller ist als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn
1.
der Antrag vollständig ist (§ 2 Abs. 2),
2.
die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen geeignet sind und
3.
das tatsächliche Gesamtvorbringen und die dem Bundesamt bekannten sonstigen Tatsachen keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers begründen oder die Zweifel aufgrund einer Anhörung nach § 6 nicht mehr bestehen.