Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.156
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 · Kriegsdienstverweigerung IIZitiert von 54
- BVerfG, 13.04.1978 – 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77Verfassungswidrigkeit der "Wehrpflichtnovelle"; Recht der KriegsdienstverweigerungZitiert von 36
- BGH, 16.01.2025 – 4 ARs 11/24Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum MilitärdienstZitiert von 4
- OVG NRW, 20.04.2015 – 1 A 1242/12Erstattung von Ausbildungsgeld eines Sanitätsoffiziers; Notwendigkeit der zeitlichen Begrenzung der Ratenzahlung im Härtefall KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- BVerfG, 16.05.1995 – 1 BvR 1087/91 · KruzifixZitiert von 200
- VGH Bayern, 08.07.2025 – 7 BV 21.336
Zuletzt entschieden
- EuGH, 09.07.2026 – C-199/24Datenschutz: Voraussetzungen einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken bei der Online-Veröffentlichung strafrechtlicher Verurteilungen gegen Entgelt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 30.06.2026 – 6 B 931/25
- VG Minden, 09.06.2026 – 8 L 648/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-1 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-2 (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-3 (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.