Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund1.156 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-1 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-2 (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/4#abs-3 (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art 3 Art 5