Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 91 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
-
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 91 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 31.05.2006 – 2 BvR 1673/04Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den JugendstrafvollzugZitiert von 26
- BVerfG, 21.12.2001 – 2 BvL 3/01Zitiert von 3
- BGH, 04.06.2024 – 5 StR 205/23Jugendstrafverfahren: Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der SchuldZitiert von 7
- BGH, 24.06.1971 – 4 StR 168/71Zitiert von 1
- BGH, 05.05.1970 – 1 StR 580/69Zitiert von 7
- LG Karlsruhe, 30.09.2010 – 15 StVK 447/10 Ks; 15 StVK 448/10 Ks; 15 StVK 449/10 Ks
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
29.07.2009 Ausfertigung
§ 91 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2274)
BGBl. I S. 2274
-
13.12.2007 Ausfertigung
§ 91 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I 2894)
BGBl. 2007 I S. 2894
-
30.08.1990 Ausfertigung
§ 91 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. August 1990 (BGBl. I 1853)
BGBl. 1990 I S. 1853
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.