Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 54 Urteilsgründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 22
Nach Gewicht
- OLG Celle, 26.06.2012 – 32 Ss 78/12Zitiert von 2
- BGH, 20.11.2012 – 1 StR 428/12Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei erheblichem Therapiebedarf nach einer Sexualstraftat; Anforderungen an die Darlegung in den UrteilsgründenZitiert von 1
- BGH, 28.09.2010 – 5 StR 330/10Jugendstrafverfahren: Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Wege des so genannten VollstreckungsmodellsZitiert von 6
- BGH, 23.03.2010 – 5 StR 556/09Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei schwerer Schuld und erheblichem Therapie- und ErziehungsbedarfZitiert von 14
- BGH, 03.03.2004 – 1 StR 71/04Zitiert von 3
- AG Tiergarten, 28.10.2024 – 426 Ds 1053/24 jug
Zuletzt entschieden
- KG, 20.04.2023 – 4 ORs 1/23, 4 ORs 1/23 - 161 Ss 202/22
- KG, 29.04.2022 – (3) 161 Ss 51/22 (15/22)
- OLG Hamm, 26.10.2021 – 4 RVs 109/21
22 Entscheidungen zu § 54 JGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/54#abs-1 (1) Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so wird in den Urteilsgründen auch ausgeführt, welche Umstände für seine Bestrafung, für die angeordneten Maßnahmen, für die Überlassung ihrer Auswahl und Anordnung an das Familiengericht oder für das Absehen von Zuchtmitteln und Strafe bestimmend waren. Dabei soll namentlich die seelische, geistige und körperliche Eigenart des Angeklagten berücksichtigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/54#abs-2 (2) Die Urteilsgründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.