Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 54 Urteilsgründe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/54#abs-1 (1) Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so wird in den Urteilsgründen auch ausgeführt, welche Umstände für seine Bestrafung, für die angeordneten Maßnahmen, für die Überlassung ihrer Auswahl und Anordnung an das Familiengericht oder für das Absehen von Zuchtmitteln und Strafe bestimmend waren. Dabei soll namentlich die seelische, geistige und körperliche Eigenart des Angeklagten berücksichtigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/54#abs-2 (2) Die Urteilsgründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 54 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 26.06.2012 – 32 Ss 78/12Zitiert von 2
- OLG Hamm, 09.01.2020 – 5 RVs 179/19
- BGH, 20.11.2012 – 1 StR 428/12Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei erheblichem Therapiebedarf nach einer Sexualstraftat; Anforderungen an die Darlegung in den UrteilsgründenZitiert von 1
- BGH, 28.09.2010 – 5 StR 330/10Jugendstrafverfahren: Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Wege des so genannten VollstreckungsmodellsZitiert von 6
- BGH, 23.03.2010 – 5 StR 556/09Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei schwerer Schuld und erheblichem Therapie- und ErziehungsbedarfZitiert von 14
- BGH, 03.03.2004 – 1 StR 71/04Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- AG Tiergarten, 28.10.2024 – 426 Ds 1053/24 jug
- KG, 20.04.2023 – 4 ORs 1/23, 4 ORs 1/23 - 161 Ss 202/22
- KG, 29.04.2022 – (3) 161 Ss 51/22 (15/22)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 54 geändert durch Artikel 84 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.