Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 74 Kosten und Auslagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 480
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Regensburg, 22.11.2023 – KLs 403 Js 23928/22 jug
- BGH, 15.11.1988 – 4 StR 528/88Zitiert von 4
- OLG Brandenburg, 11.10.2011 – 2 Ws 125/11Zitiert von 1
- BGH, 12.01.1961 – 4 StR 301/61Zitiert von 13
- LG Münster, 24.01.2024 – 1 Qs 4/24
- LG Itzehoe, 20.12.2022 – 3 KLs 315 Js 15865/16 jug
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.