§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 210
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2018 – IX ZR 238/17Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten GeschäftsleitersZitiert von 15
- LG Stuttgart, 23.04.2008 – 10 S 5/07Zitiert von 2
- BGH, 06.05.2004 – IX ZR 48/03Insolvenzrecht: Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO nur für pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten; Gewährung des Anspruchs auf das negative Interesse KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- OLG Hamm, 16.01.2003 – 27 U 45/02Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 11.11.2024 – 12 U 15/24
- BGH, 11.01.2018 – IX ZR 37/17Insolvenzverfahren: Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung von MasseverbindlichkeitenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 29.01.2026 – 7 U 38/25
- VG Cottbus, 17.11.2025 – VG 3 L 630/25Zitiert von 4
- LAG Hamm, 12.06.2025 – 15 SLa 614/24
210 Entscheidungen zu § 61 InsO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde.