§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
Stand: 10.06.2019
Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde.
Wird zitiert von 212 Entscheidungen zu § 61 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2018 – IX ZR 238/17Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten GeschäftsleitersZitiert von 16
- LG Stuttgart, 23.04.2008 – 10 S 5/07Zitiert von 2
- BGH, 06.05.2004 – IX ZR 48/03Insolvenzrecht: Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO nur für pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten; Gewährung des Anspruchs auf das negative Interesse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- OLG Hamm, 16.01.2003 – 27 U 45/02Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 11.11.2024 – 12 U 15/24Zitiert von 1
- BGH, 11.01.2018 – IX ZR 37/17Insolvenzverfahren: Umfang der Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung von MasseverbindlichkeitenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- ArbG Iserlohn, 14.04.2026 – 4 Ca 1915/25
- OLG Köln, 29.01.2026 – 7 U 38/25
- VG Cottbus, 17.11.2025 – VG 3 L 630/25Zitiert von 5
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