§ 209 Befriedigung der Massegläubiger
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 408
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 13.10.2005 – 4 Sa 2340/04
- BAG, 31.03.2004 – 10 AZR 253/03Zitiert von 24
- BAG, 22.02.2018 – 6 AZR 868/16Neumasseverbindlichkeit - unwirksame vorzeitige KündigungZitiert von 20
- BAG, 31.03.2004 – 10 AZR 254/03Zitiert von 10
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2005 – 10 Sa 56/05Zitiert von 1
- LAG Hamm, 14.10.2004 – 4 Sa 1740/03Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.07.2026 – IX ZR 35/25
- OLG Köln, 29.01.2026 – 7 U 38/25
- BGH, 31.07.2025 – I ZR 127/24Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits bei Eigenverwaltung; Unterlassungsanspruch, Erledigungserklärung und Teilaufnahme im Designschutzverfahren - GriffleisteZitiert von 5
408 Entscheidungen zu § 209 InsO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 209 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/209#abs-1 (1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge:
1.
die Kosten des Insolvenzverfahrens;
2.
die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, ohne zu den Kosten des Verfahrens zu gehören;
3.
die übrigen Masseverbindlichkeiten, unter diesen zuletzt der nach den §§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 bewilligte Unterhalt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/209#abs-2 (2) Als Masseverbindlichkeiten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gelten auch die Verbindlichkeiten
1.
aus einem gegenseitigen Vertrag, dessen Erfüllung der Verwalter gewählt hat, nachdem er die Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte;
2.
aus einem Dauerschuldverhältnis für die Zeit nach dem ersten Termin, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte;
3.
aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit für die Insolvenzmasse die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.