§ 45 Umrechnung von Forderungen
Stand: 10.06.2019
Forderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind oder deren Geldbetrag unbestimmt ist, sind mit dem Wert geltend zu machen, der für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden kann. Forderungen, die in ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit ausgedrückt sind, sind nach dem Kurswert, der zur Zeit der Verfahrenseröffnung für den Zahlungsort maßgeblich ist, in inländische Währung umzurechnen.
Wird zitiert von 126 Entscheidungen zu § 45 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 – 15 Sa 2/20Zitiert von 1
- BAG, 18.05.2021 – 3 AZR 317/20Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - AbzinsungsfaktorZitiert von 3
- ArbG Reutlingen, 28.01.2020 – 7 Ca 251/19Zitiert von 2
- LG Frankfurt am Main, 02.06.2022 – 2-24 S 203/21
- BGH, 05.05.2022 – IX ZR 140/21Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens: Umwandlung einer nicht auf Geld gerichteten Insolvenzforderung in eine Geldforderung: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Handlungen des Insolvenzverwalters; Erstattungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung als InsolvenzforderungZitiert von 11
- BGH, 05.05.2022 – IX ZR 142/21Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens: Umwandlung einer nicht auf Geld gerichteten Insolvenzforderung in eine Geldforderung: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Handlungen des Insolvenzverwalters; Erstattungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung als InsolvenzforderungZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Rostock, 23.10.2025 – 3 U 54/25
- BayObLG, 11.09.2025 – 101 W 136/24 e
- BGH, 08.07.2025 – II ZR 165/23Haftung des Alleinerben für deliktische Ansprüche gegen den Erblasser: Haftung eines abberufenen Geschäftsführers von Vertriebsgesellschaften für Kapitalanlagen in Seefrachtcontainer wegen Insolvenzverschleppung und/oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch SchneeballsystemZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.