§ 44a Gesicherte Darlehen
Stand: 10.06.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, für die ein Gesellschafter eine Sicherheit bestellt oder für die er sich verbürgt hat, nur anteilsmäßige Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit er bei der Inanspruchnahme der Sicherheit oder des Bürgen ausgefallen ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 44a InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG München, 11.07.2023 – 5 U 4147/22
- BGH, 13.07.2017 – IX ZR 173/16Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung des von einem Gesellschafter besicherten Darlehens durch die GesellschaftZitiert von 8
- OLG Hamm, 07.04.2011 – I-27 U 94/10
- BGH, 01.12.2011 – IX ZR 11/11Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch Verwertung der von der Gesellschaft für ein Darlehen gestellten Sicherheit durch den doppelt gesicherten Gläubiger; Erstattungsanspruch der Masse gegen den GesellschafterZitiert von 20
- OLG Stuttgart, 14.03.2012 – 14 U 28/11Zitiert von 2
- LG München II, 08.07.2022 – 14 HK O 11219/21
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.04.2023 – II ZR 37/22GmbH: Dolo-agit-Einwand des Gesellschafters gegen die Inanspruchnahme aus einem Erstattungsanspruch nach den sog. Rechtsprechungsregeln über den Eigenkapitalersatz im Hinblick auf einen DarlehensrückzahlungsanspruchZitiert von 4
- BGH, 26.01.2023 – IX ZR 85/21Insolvenz einer GmbH: Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs im Rahmen der InsolvenzanfechtungZitiert von 7
- OLG Brandenburg, 02.02.2022 – 7 U 126/21
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