§ 243 Abstimmung in Gruppen
Stand: 10.06.2019
Jede Gruppe der stimmberechtigten Beteiligten stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 243 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 22.10.2014 – I R 39/13Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines InsolvenzplanesZitiert von 14
- OLG Thüringen, 06.03.2024 – 2 U 562/23
- OLG Frankfurt am Main, 01.10.2013 – 5 U 145/13Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 – I-6 U 166/08
- LG Hildesheim, 26.05.2009 – 7 T 54/08
- LG Düsseldorf, 10.10.2008 – 39 O 99/08Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 243 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 243 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2582)
BGBl. 2011 I S. 2582
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.