§ 156 Berichtstermin
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/156#abs-1 (1) Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/156#abs-2 (2) Dem Schuldner, dem Gläubigerausschuß, dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuß der leitenden Angestellten ist im Berichtstermin Gelegenheit zu geben, zu dem Bericht des Verwalters Stellung zu nehmen. Ist der Schuldner Handels- oder Gewerbetreibender oder Landwirt, so kann auch der zuständigen amtlichen Berufsvertretung der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft im Termin Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 156 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.07.2013 – 6 AZR 420/12Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte DruckkündigungZitiert von 29
- BAG, 18.07.2013 – 6 AZR 421/12Zitiert von 3
- BFH, 26.01.2011 – VIII R 3/10Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter MitarbeiterZitiert von 10
- BFH, 15.12.2010 – VIII R 12/10(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter)Zitiert von 1
- BFH, 15.12.2010 – VIII R 50/09(Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Gleichbehandlung freiberuflicher Tätigkeiten - Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher Berufsausübung des Insolvenzverwalters - Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG - Bagatellgrenze)Zitiert von 16
- BFH, 15.12.2010 – VIII R 37/09(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter)Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 11.09.2025 – 101 W 136/24 e
- LSG Hessen, 13.06.2025 – L 7 AL 73/23
- AG München, 12.05.2025 – 1542 IN 686/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 156 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.