§ 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Nach Gewicht
- BAG, 18.11.2003 – 1 AZR 30/03Zitiert von 21
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 55/14Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 54/14Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 53/14Zitiert von 2
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 52/14Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 278/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- ArbG Berlin, 21.12.2017 – 41 BV 13752/17Insolvenzrecht - Antrag nach § 122 InsO - Unzulässigkeit bei bereits begonnener Betriebsstilllegung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 121
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 279/13Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 213/13Zitiert von 1
27 Entscheidungen zu § 121 InsO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers gilt § 112 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe, daß dem Verfahren vor der Einigungsstelle nur dann ein Vermittlungsversuch vorangeht, wenn der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat gemeinsam um eine solche Vermittlung ersuchen.