§ 124 Sozialplan vor Verfahrenseröffnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/124#abs-1 (1) Ein Sozialplan, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden ist, kann sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/124#abs-2 (2) Wird der Sozialplan widerrufen, so können die Arbeitnehmer, denen Forderungen aus dem Sozialplan zustanden, bei der Aufstellung eines Sozialplans im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/124#abs-3 (3) Leistungen, die ein Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Verfahrens auf seine Forderung aus dem widerrufenen Sozialplan erhalten hat, können nicht wegen des Widerrufs zurückgefordert werden. Bei der Aufstellung eines neuen Sozialplans sind derartige Leistungen an einen von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Sozialplanforderungen nach § 123 Abs. 1 bis zur Höhe von zweieinhalb Monatsverdiensten abzusetzen.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 124 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 30.04.2010 – 10 TaBV 7/10
- LAG Köln, 17.10.2002 – 5 (4) TaBV 44/02
- BAG, 31.07.2002 – 10 AZR 275/01Insolvenzrecht: Ansprüche aus einem nicht widerrufenen insolvenznahen Sozialplan als Insolvenzforderungen nach § 38 InsO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- LAG Niedersachsen, 24.09.2009 – 4 TaBV 45/08
- LAG Niedersachsen, 24.09.2009 – 4 TaBV 44/08
- BAG, 14.02.2023 – 1 ABR 28/21Sozialplan - wirtschaftliche VertretbarkeitZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 54/14Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 279/13Zitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 – 2 Sa 52/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 124 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.