§ 146 Verjährung des Anfechtungsanspruchs
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 171
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Nach Gewicht
- BGH, 17.07.2008 – IX ZR 148/07Insolvenzanfechtung: Einwendung der Anfechtbarkeit eines AGB-Pfandrechts gegenüber dem Einwand fehlender Gläubigerbenachteiligung einer Verrechnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 – I-12 U 86/11
- LAG Baden-Württemberg, 20.10.2010 – 13 Sa 62/10
- OLG Stuttgart, 14.03.2007 – 14 U 25/06Zitiert von 3
- BGH, 24.07.2025 – IX ZR 134/23Anfechtbare Rechtshandlung in der Insolvenz: Abtretung der Forderung gegen einen Drittschuldner und Rückabtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs an den Drittschuldner Erlöschung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Verjährung des Anfechtungsanspruchs; Einwand unzulässiger RechtsausübungZitiert von 6
- LSG Schleswig, 23.11.2010 – L 7 R 28/10
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 18.03.2026 – 11 EK 11/25Zitiert von 1
- OLG Schleswig, 15.01.2025 – 9 U 15/24Zitiert von 1
- BGH, 05.12.2024 – IX ZR 42/24Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen in Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter; Einwendungen gegen VollstreckungstitelZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 146 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/146#abs-1 (1) Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/146#abs-2 (2) Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern, die auf einer anfechtbaren Handlung beruht.